Abwasserkontrolle für Gewerbebetriebe und Gaststätten
Hinweise
Die Stadtwerke haben die Einleitungen von "nicht häuslichem Abwasser" besonders zu kontrollieren, da bestimmte Stoffe und Chemikalien die Kanalisation schädigen oder den Reinigungsprozeß erschweren oder stören können. Mit der Abwasserkontrolle haben die Stadtwerke die Rhein-Main-Deponienachsorge GmbH (§ 10 Abs. 4 und 9 der Entwässerungssatzung) beauftragt.
Kosten
Die Abwasserkontrolle ist gebührenpflichtig. Aktuelle Gebühren im Ortsrecht. Stichwort: Entwässerung
Steven Petry (Teamleiter / Kundenberatung)
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