Ortsgericht für Hochheim am Main II (Stadtteil Massenheim)
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht.
Sie sind Hilfsbehörden der Justiz.
Ein wichtiger Service der Ortsgerichte ist die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften. Eine ebenso viel genutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen. Das Ortsgericht stellt Vermögensverzeichnisse oder Nachlassinventare auf. Die Stadt Hochheim am Main verfügt über 2 Ortsgerichte. Eines für Hochheim und eines für den Stadtteil Massenheim. Die Ortsgerichte setzen sich aus einem Ortsgerichtsvorsteher, seinem Vertreter und vier Ortsgerichtsschöffen zusammen.
Ansprechpartner für die Bürger ist der jeweilige Ortsgerichtvorsteher. Er nimmt dieses Amt neben seinem eigentlichen Beruf ehrenamtlich wahr. Aus diesem Grunde kann es sein, dass er tagsüber eher schlecht telefonisch zu erreichen ist. Die Kontaktaufnahme erfolgt am einfachsten per E-Mail unter Angabe des Anliegen und der Erreichbarkeit.
Wolfgang Weigel (Ortsgerichtsvorsteher Massenheim)
Telefon: | +49 6145 598500 |
E-Mail: | wolfgang.weigel@t-online.de |
Anschrift: | Ortsgericht Hochheim II Am alten Hof 2 65239 Hochheim-Massenheim |
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