Straußwirtschaft

Die Öffnung einer Straußwirtschaft ist für den Ausschank von selbsterzeugten Weinen bzw. Apfelweinen für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Unterlagen

  • Antrag Anzeige einer Straußwirtschaft

Hinweise

  • Einhaltung Hygienevorschriften
  • Einhaltung Sperrzeitenregelungen

Kosten

  • 10,00 Euro nach dem Hessischen Gaststättengesetz

Fristen & Termine

  • spätestens zwei Wochen vor Beginn