Spielapparate
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt nach § 33c der Gewerbeordnung eine Aufstellererlaubnis, sowie eine Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen.
Unterlagen
- Antrag
- Gewerbeanmeldung beim Hauptwohnsitz
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Bescheinigung der IHK über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
- Vorlage eines Sozialkonzeptes
- Antrag auf Geeignetheit
- Kopie Aufstellererlaubnis
Kosten
- Erlaubnis 400,00 Euro
- Geeignetheitsbestätigung 75,00 Euro
- Gewerbeanmeldung 25,50 Euro
- Bestätigung 7,50 Euro
Eva Nagy (Sachbearbeiterin)
Telefon: | +49 6146 900-233 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | eva.nagy@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 1, EG |