Spielapparate

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt nach § 33c der Gewerbeordnung eine Erlaubnis. Zusätzlich ist eine Bestätigung über die Eignung des Aufstellortes zu beantragen.

 Unterlagen

  • Antrag
  • Gewerbeanmeldung beim Hauptwohnsitz
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Bescheinigung der IHK über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
  • Vorlage eines Sozialkonzeptes
  • Antrag auf Geeignetheit
  • Kopie Aufstellererlaubnis

Kosten

  • Erlaubnis 1.300,00 Euro
  • Geeignetheitsbestätigung 150,00 Euro
  • Gewerbeanmeldung 28,00 Euro
  • Bestätigung 8,00 Euro