Spielapparate
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt nach § 33c der Gewerbeordnung eine Erlaubnis. Zusätzlich ist eine Bestätigung über die Eignung des Aufstellortes zu beantragen.
Unterlagen
- Antrag
- Gewerbeanmeldung beim Hauptwohnsitz
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Bescheinigung der IHK über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
- Vorlage eines Sozialkonzeptes
- Antrag auf Geeignetheit
- Kopie Aufstellererlaubnis
Kosten
- Erlaubnis 1.300,00 Euro
- Geeignetheitsbestätigung 150,00 Euro
- Gewerbeanmeldung 28,00 Euro
- Bestätigung 8,00 Euro
Eva Nagy (Sachbearbeiterin)
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