Reisepass
Zur Einreise in bestimmte ausländische Staaten ist ein Reisepass erforderlich. Nähere Informationen zur Einreisebestimmung unter: www.auswaertiges-amt.de
Hinweise
- Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung ist zwingend erforderlich
- Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht die Fingerabdruckpflicht
- Die Beantragung eines Expresspasses ist möglich
- Bei Kindern unter 18 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Elternteiles möglich
Neuer Reisepass ab 1.März 2017
Wissenswertes zur Sicherheit und Design des neuen Reisepasses findet sich hier.
Unterlagen
- Ein biometrisches Bild (nicht älter als ein halbes Jahr)
- Bei Brillenträgern: Aufnahme ohne Brille
- Falls vorhanden Reisepass oder Personalausweis
- Bei Erstausstellung: Personalausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde (Original)
- Bei Kindern unter 18 Jahren: Sorgerechtserklärung (bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Eltern)
- Bei Beantragung eines zweiten Passes oder weiteren Pässen: Nachweis mit Begründung für die Mehrfachausstellung
Gültigkeit
- 6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
- 6 Jahre beim Zweitpass und jedem weiteren Pass
Kosten
- 37,50 Euro/bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
- 60,00 Euro/ab dem 24. Lebensjahr (mit Vorkasse fällig)
- 32,00 Euro Aufschlag für Expresspass
- 60,00 Euro/Zweitpass und jeder weiterer Pass (mit Vorkasse fällig)
Bearbeitungsdauer
- bis zu 8 Wochen ( abhängig von den Lieferzeiten der Bundesdruckerei )
- Die Lieferung eines Expresspasses erfolgt innerhalb von vier Werktagen.
- Aktueller Bearbeitungsstatus des Reisepasses unter: https://www.meldebehoerde.de/hochheim/abfrage.html