Reisegewerbe

Gewerbetreibende ohne festen Standort (keine Betriebsstätte) und Schaustellergewerbe benötigen eine Reisegewerbekarte.

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig, ohne vorherige Bestellung, außerhalb einer Betriebsstätte oder ohne eine solche zu haben

  • Waren und Leistungen anbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren und Leistungen aufsucht
  • oder als Schausteller arbeitet

Hinweise

  • schriftlich und mit persönlicher Vorsprache zu beantragen
  • bei Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes notwendig

Unterlagen

  • Antrag Reisegewerbekarte
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • aktuelles Passfoto/Lichtbild
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt

Kosten

  • unbefristete Reisegewerbekarte für eine natürliche Person 333,00 Euro
  • unbefristete Reisegewerbekarte für eine juristische Person 388,00 Euro
  • Ausstellung einer Zweitschrift 33,00 Euro
  • Nachträge 35,00 Euro