Parkausweis für Schwerbehinderte

Ausweis für das berechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz

Hinweise

Außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (Merkzeichen aG auf dem Schwerbehindertenausweis) und blinden Menschen (Merkzeichen Bl auf dem Schwerbehindertenausweis) werden Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung nach der Straßenverkehrsordnung erteilt.

Auch besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen mit dem Merkzeichen G oder B haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Antrag auf Parkerleichterung zu stellen. Es erfolgt die Antragstellung über die Straßenverkehrsbehörde, die dann eine Stellungnahme des Versorgungsamtes einholt, um über den Antrag entscheiden zu können.

Unterlagen

  • Online-Antrag Parkausweis für besondere Gruppen Schwerbehinderter Menschen mit den Merkzeichen G, B, etc.
  • Online-Antrag Parkausweis für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG oder Bl
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • Passfoto

Gültigkeit

5 Jahre