Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die satzungsrechtlich geregelt ist.

Hinweise

Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Hochheim am Main. Die An- und Abmeldungen werden im Rathaus sowie im Bürgerbüro vorgenommen. Die Hundesteuermarken haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Verlust ist anzuzeigen, für die Ersatzmarke wird ein Verwaltungskostenaufwand in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

Es werden keine Jahressteuerbescheide verschickt. Der letzte gültige Bescheid behält solange seine Gültigkeit bis ein Änderungs- oder Aufhebungsbescheid ergeht.

Kosten

Die Hundesteuer beträgt

  • 110,00 Euro für den „normalen“ Hund
  • 550,00 Euro für einen „gefährlichen“ Hund

 

Steuerermäßigung und -befreiung können der Hundesteuersatzung entnommen werden.

Fristen & Termine

Die Fälligkeiten sind

15.02. + 15.05. + 15.08. + 15.11.

 Hundeanmeldung  (pdf - 58,86 kB)

 Hundeabmeldung  (pdf - 75,14 kB)