Gaststätte

Eröffnung und Übernahme einer Gaststätte

Für die Eröffnung und Übernahme einer Gaststätte gilt das Hessische Gaststättengesetz.

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, ist verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben.

Wer eine Gaststätte ohne Alkoholausschank betreiben will, muss gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn lediglich eine Gewerbeanzeige abgeben.

Unterlagen

  • Antrag auf Anzeige eines Gaststättengewerbes
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis
  • Auszug aus dem Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnis
  • Pass oder sonstiges bei einer ausländischen Staatsbürgerschaft
  • Gewerbeanmeldung

Kosten

  • Gewerbeanzeige 28,00 Euro
  • Bestätigung 8,00 Euro
  • Führungszeugnis 13,00 Euro
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13,00 Euro

Fristen & Termine

  • sechs Wochen vor Betriebsbeginn

Hinweis