Gaststätte
Eröffnung und Übernahme einer Gaststätte
Für die Eröffnung und Übernahme einer Gaststätte gilt das Hessische Gaststättengesetz.
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, ist verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben.
Wer eine Gaststätte ohne Alkoholausschank betreiben will, muss gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn lediglich eine Gewerbeanzeige abgeben.
Unterlagen
- Antrag auf Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis
- Auszug aus dem Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnis
- Pass oder sonstiges bei einer ausländischen Staatsbürgerschaft
- Gewerbeanmeldung
Kosten
- Gewerbeanzeige 28,00 Euro
- Bestätigung 8,00 Euro
- Führungszeugnis 13,00 Euro
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13,00 Euro
Fristen & Termine
- sechs Wochen vor Betriebsbeginn
Hinweis
Eva Nagy (Sachbearbeiterin)
Telefon: | +49 6146 900-132 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | eva.nagy@hochheim.de |
Gewerbe: | gewerbe@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.06, EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |