Arbeitslosengeld II

Anspruch haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zudem die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können.

Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Angehörige).

Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.B. Krankenhaus) untergebracht sind, sowie im Regelfall Auszubildende, Schüler und Studenten.

Unterlagen

  • Antrag SGB II
  • gültige Ausweise (Personalausweise, Reisepass)
  • aktuelle Meldebescheinigungen
  • Sozialversicherungsausweise
  • Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse / Versicherungskarte
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietbescheinigung
  • Mietvertrag
  • weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag

Hinweise

Anspruchsberechtigte Personen:

  •   erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen
  •   mindestens 15 Jahre alt, aber noch keine 65 Jahre alt
  •   gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland 

Erwerbsfähig?

Personen, die mindestens 15 Jahre, aber die noch keine 65 Jahre alt sind und mindestens 3 Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können und nicht wegen Behinderung oder Krankheit auf absehbare Zeit daran gehindert sind.

Regelbedarf :

alleinstehende Person 432 Euro
allein erziehende Person 432 Euro
volljährige Person mit minderjährigem Partner 432 Euro
volljährige Partner, jeweils 389 Euro
Kinder im Alter zwischen 14 und 17 328 Euro
Kinder im Alter zwischen 6 und 13 308 Euro
Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 250 Euro

Beim Bezug von ALG 2 ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich.

Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Rathaus, Team Soziale Beratung.
Gerne leiten wir Ihre Unterlagen an das Amt für Arbeit und Soziales im Main-Taunus-Kreis weiter.