Abwasserkontrolle für Gewerbebetriebe und Gaststätten

Hinweise

Die Stadtwerke haben die Einleitungen von "nicht häuslichem Abwasser" besonders zu kontrollieren, da bestimmte Stoffe und Chemikalien die Kanalisation schädigen oder den Reinigungsprozeß erschweren oder stören können. Mit der Abwasserkontrolle haben die Stadtwerke die Rhein-Main-Deponienachsorge GmbH (§ 10 Abs. 4 und 9 der Entwässerungssatzung) beauftragt.

Kosten

Die Abwasserkontrolle ist gebührenpflichtig. Aktuelle Gebühren im Ortsrecht. Stichwort: Entwässerung