Wahlvorschläge digital anlegen und formal prüfen

07.10.2025 |  Am 15.03.2026 finden in ganz Hessen die Kommunalwahlen statt. Um einen Vorschlag für die Listen der Wahl der Stadtverordneten, Ortsbeirat oder Ausländerbeirat einreichen zu können, müssen die entsprechenden Vordrucke ausgefüllt werden.

Die Vordrucke finden Sie auf der Seite des Landes Hessens oder auch auf der zugehörigen Seite der Stadt Hochheim. Mit Ausnahme Formblatt Nr. 7, welches ausschließlich von der Wahlleitung ausgegeben wird. 

Um diesen Formulardschungel etwas zu erleichtern, bietet die Stadt Hochheim am Main nunmehr die Möglichkeit, alles digital in einem eingeben zu können. So kann kein Formblatt vergessen werden. 

Parteien oder Wählergruppen können somit alle Daten ganz bequem digital eingeben. Dieses kostenlose Portal bietet folgende Vorteile: 

-        Einmalige Erfassung von Kandidaten- und Vertrauenspersonen

-        Ausdruck aller benötigten Formulare mit nur wenigen Mausklicks – kein Zusammensuchen aller Dokumente

-        Zentrale Speicherung der Daten

-        Möglichkeit der digitalen Datenweitergabe an das zuständige Wahlamt – Keine Übertragungsfehler durch Tippfehler oder schwer lesbare Schrift

-        Plausibilitätsprüfung der Daten 

„In der Plausibilitätsprüfung sehen wir für alle Parteien und Wählergruppen den größten Nutzen. Die Kandidaten werden bei jeder Anmeldung, Umstellung der Wahl oder auch beim Druck entsprechend der gesetzlich festgelegten, formalen Bestimmungen geprüft“. sagte Stephanie Engel, besondere Wahlleiterin. 

„Bei fehlenden oder unkorrekten Angaben, wie z.B. doppelter Vergabe eines Listenplatzes, werden bei der eingeloggten Person Hinweise auf der Startseite bzw. beim Druck, ausgegeben. Ein Druck ist so lange nicht möglich“ erklärte Engel. 

Gerade für neue oder kleinere Parteien, welche sich noch nicht so gut mit den Formalien auskenne, kann dies ein großer Vorteil sein und der Antrag kann entsprechend vorbereitet werden. Es verhindert, dass Anträge aufgrund von kleinen Fehlern oder vergessenen Angaben einer Mängelrüge unterliegen. 

Wahlrecht ist jedoch Formalrecht – das bleibt es auch bei der digitalen Anlegung von Wahlvorschlägen so:

Jeder Wahlvorschlag muss ausgedruckt und von der Vertrauensperson und ihrem Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet und bei der Wahlleitung bis Montag, den 05.01.2026 um 18:00 Uhr, eigereicht werden. Die Wahlleitung prüft die Wahlvorschläge bei Einreichung auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit.

Hier ist das Tool zu finden.