Lärmaktionsplanung - Schienenverkehr

15.03.2023  |  „Das Eisenbahn-Bundesamt startete am Montag, den 13. März 2023, die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen.“ erklärte Dirk Westedt, Bürgermeister der Stadt Hochheim am Main.

„Im Laufe der nächsten sechs Wochen können sich alle an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes beteiligen, Frist ist der 24. April 2023.“ sagte Westedt. Einen vergleichbaren Aufruf zum Thema „Straßenlärm“ hatte die Stadt bereits im Dezember vergangenen Jahres veröffentlicht.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat speziell für diese Beteiligung die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. „Bitte wenden Sie sich mit ihrem Anliegen direkt dorthin, weitere Unterlagen und Broschüren zum Thema finden Interessierte unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1/pages/medienbereich“, empfiehlt der Bürgermeister.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten – jetzigen – Beteiligungsphase, erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger haben auch die Kommune die Möglichkeit sich zu beteiligen. „Die Stadt Hochheim wird ebenfalls prüfen, welche eigenen Anregungen einzubringen sind“, betonte Westedt.