Asiatische Tigermücke – ein hartnäckiger Lästling

01.08.2024 | Die Tigermücke ist eine sehr anpassungsfähige Stechmückenart und in der Lage, trocken- und kälteresistente Eier zu bilden. Während die Larven und Puppen der Mücken bei Temperaturen unter 11 °C absterben, können die Eier auch Temperaturen bis zu -10 °C überdauern.

Die Tigermücke etabliert sich trotz aller Bemühungen in Hessen und wurde bereits in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten nachgewiesen, seit 2021 auch im Main-Taunus-Kreis. Dies spricht dafür, dass die Tigermücke in Hessen tatsächlich überwintern kann.

Nach aktuellem Stand, ist ein Stich der asiatischen Tigermücke in Hessen kein Grund zur Beunruhigung. Die asiatische Tigermücke sowie die entsprechenden Krankheitserreger kommen in Hessen bislang nicht häufig vor. Allerdings handelt es sich um tagaktive, äußerst penetrante Lästlinge, so dass in der Nähe von Brutstätten tagsüber kein bzw. kaum ein Aufenthalt im Freien möglich ist.

Die Tigermücke, eigentlich ein schönes Exemplar, zeichnet sich insbesondere durch zwei eindeutige Merkmale aus: ein weißer Strich zieht sich mittig über Kopf und Rücken; das letzte Glied vom Bein ist weiß.

Die Vorbeugung einer Population ist durch wenige, präventive Maßnahmen möglich: zum einen durch Entfernen unnötiger Brutstätten, zweitens durch Abdichten von Zugängen zu Wasser und drittens durch richtige Lagerung von z.B. umgedrehten Gartenstühlen, Planen, wo sich Wasser sammeln kann. Die Tigermücke mag keine Freiflächen, keine zugigen Plätze und bevorzugt stattdessen urbane Gebiete mit stehendem Wasser.

Im Zeitraum Mai und Juni beginnt der erste Schlupf, die Tiere fliegen dann maximal 200 m weit und brüten dort erneut. Daher ist weiterhin die Unterstützung aller geboten, um diese Plage einzudämmen.

Für die urbanen Gebiete eignen sich als Brutstätten insbesondere Abflüsse, Regentonnen, Blumentopfuntersetzer, Vogeltränken, alte Autoreifen, Planschbecken, verstopfte Dachrinnen, ungenutzte mit Wasser gefüllte Gießkannen und Eimer oder Wasser auf Abdeckplanen sowie jegliche Behälter, in denen sich Regenwasser ansammeln kann oder sich stehendes Wasser befindet.

Für eine wirksame Entfernung ist ein Abspülen mit 60-70 Grad Celsius heißem Wasser gut geeignet. Für den Fall, dass sich bereits Eier am Rand der Gefäße befinden, werden diese durch die Hitze abgetötet. Danach kann man diese Behältnisse künftig so lagern, dass sich kein Wasser mehr darin ansammeln kann. Brutstätten, die nicht beseitigt werden können, sollten abgedichtet werden. Regenfässer kann man zum Beispiel mit einem Moskitonetz abdecken.

Einsatz von Bioziden

Der Einsatz von BTI-Tabletten etwa alle zwei Wochen in der Zeit von Mitte April bis Anfang Oktober kann die Verbreitung und Vermehrung zusätzlich unterstützen (siehe unten Hinweise). Diese Tabletten zur Bekämpfung von Stechmücken sind biologische Mittel (Biozide). Der Wirkstoff, ein Eiweißkristall, wird aus dem namensgebenden Boden-Bakterium Bacillus thuringiensis israelensis gewonnen. Dieses tötet gezielt Stechmückenlarven ab. BTI gibt es in Tablettenform zur Anwendung für Haus und Garten. Die Tabletten sind frei im Internet oder im Baumarkt und Gartencenter erhältlich. Empfohlen wird der Einsatz von BTI aber nur nach fachlicher Beratung, da BTI auch schädlich gegen andere Zweiflügler-Arten wirkt.

Es ist wichtig sämtliche möglichen Brutstätten auf dem Grundstück zu identifizieren und zu beseitigen oder regelmäßig zu behandeln. Um einen guten und nachhaltigen Effekt zu erzielen ist es wichtig, dass auch Nachbarn aktiv werden und die Maßnahmen umsetzen, denn Tigermücken kennen keine Grundstücksgrenzen, auch wenn sie nicht sehr flugaktiv sind. Bei längerer Abwesenheit kann es sich daher anbieten jemanden zu bitten, die Behandlung der Brutstätten in der Abwesenheit weiterzuführen. Wenn man den Garten im Herbst winterfest macht, sollte man nach Möglichkeit wieder sämtliche Behältnisse mit 60-70 Grad Celsius heißem Wasser ausspülen.

Die Stadt bittet ausdrücklich darum, nicht alle Wasserstellen in Gärten und auf Balkonen zu vernichten, sie sind sehr wichtig für Vögel und Insekten. Daher die Bitte, diese teilweise zu erhalten und stattdessen diese Bereiche mit z.B. BTI zu behandeln, auch wenn die Flächen aktuell trocken gelegen sind.

Tigermücken sind Schädlinge nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 2 Nr. 12, 17 Abs. 2 und fallen somit unter die Schädlingsbekämpfungsverordnung. Demnach ist jeder für sein Grundstück verantwortlich, meldepflichtig und auch für die Bekämpfung verantwortlich (§1 Abs. 1 SchädlBekV HE). Alternativ könnte die Stadt schlimmstenfalls auch die Bekämpfung anordnen. Als Bewohner bzw. Grundstückseigentümer muss man bitte aufmerksam hinsichtlich der präventiven Maßnahmen sein und im Verdachtsfall die zuständige Stelle informieren, das Dezernat Klimawandel und Gesundheit des Hessischen Landeamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP) per E-Mail an klima@hlfgp.hessen.de oder das städtische Ordnungsamt ordnungsamt@hochheim.de.

Weitere Informationen zur Tigermücke finden Interessierte hier:

https://hlfgp.hessen.de/klimawandel-und-gesundheit/asiatische-tigermuecke