Datenschutzbeauftragter

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Stadtverwaltung und die politischen Gremien bei der Ausführung des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz zu unterstützen und Hinweise zur Umsetzung zu geben.

Außerdem unterstützt er die städtischen Ämter bei der Erstellung von Verfahrensbeschreibungen und der Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen beim Einsatz neuer oder der Änderung bestehender IT-Verfahren.

Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinzuwirken und die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen (Schulungen etc.) mit den Bestimmungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat ein Verfahrenskataster aller IT-Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu führen und für die Einsicht bereitzuhalten.

Soweit keine gesetzliche Regelung entgegensteht, kann er die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Einsicht in Akten und die automatisierte Datenverarbeitung nehmen.

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