Neuer Friedhof

Massenheimer Landstraße 9-11, 65239 Hochheim am Main

Die verschiedenen Grabarten bzw. Bestattungsformen werden in § 14 der Friedhofsordnung der Stadt Hochheim am Main geregelt. Die Bestattungsgebühren werden in der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Hochheim am Main geregelt.

Grabmale, Grabeinfassungen, Grababdeckungen

Die Aufstellung eines Grabmales, Einfassung und Grababdeckung muss von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Aus dem Antrag müssen Art und Verarbeitung des Werkstoffes sowie Inhalt und Form der Beschriftung ersichtlich sein. Eine Zeichnung im Maßstab 1:10 ist beizufügen. Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen. 

Auf dem Neuen Friedhof sind keine Grabeinfassungen und Grababdeckungen zugelassen. Die Reihen- und Wahlgräber auf dem Neuen Friedhof sind mit vorbereiteten Grabmalfundamenten ausgestattet, die zu verwenden sind.

Für Grabmale gelten folgende Höchstmaße inklusive Sockel:

Einzelgräber Höhe: 1,20 m Breite: 0,85 m
Doppelgräber Höhe: 1,20 m Breite: 1,30 m
Kindergräber Höhe: 0,70 m Breite: 0,40 m
Urnengräber/stehende Grabmale Höhe: 0,70 m Breite: 0,50 m
Urnengräber/liegende Grabmale Höhe: 0,50 m Breite: 0,60 m

Auf Doppelgrabstätten sind bis zu 4 Trittplatten von 40 x 40 cm zugelassen.

Die Gebühr für die Genehmigung beträgt 41,00 Euro.

Weitere Regelungen können aus der Friedhofsordnung der Stadt Hochheim am Main §§ 26, 27, 28, 29 und 30 entnommen werden.

Formulare:

 Antrag auf Genehmigung Grabmal  (msword - 44,50 kB)

Barrierefreiheit

Hier finden sich Informationen zum barrierefreien Zugang auf den Neuen Friedhof.