Jüdischer Friedhof

Flörsheimer Straße, an der Landesstraße 3028, am Ortsausgang in Richtung Flörsheim

Der Besuch des jüdischen Friedhofs ist am Shabbat (Sonnenuntergang am Freitagabend bis Sonnenuntergang am Samstagabend) sowie an bestimmten jüdischen Feiertagen nicht gestattet. Eine Liste der entsprechnenden Feiertage liegt bei der Friedhofsverwaltung vor. Der Schlüssel zum Besuch des jüdischen Friedhofs kann bei der Friedhofsverwaltung ausgeliehen werden.