Kommunale Wärmeplanung
GEMEINSAM EINE KLIMAFREUNDLICHE ZUKUNFT GESTALTEN: KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG
Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität ist der Stadt Hochheim am Main ein wichtiges Anliegen, so dass es auch das Thema Wärmewende aufzugreifen gilt. Die Erstellung eines Konzeptes für einen kommunalen Wärmeplan, welcher auf erneuerbare Energien basiert und dem Wärmeplanungsgesetz entspricht, wurde von der Hochheimer Politik als unverzichtbar festgestellt und in 2024 beschlossen.
Hintergrund und Ziele
Seit Januar 2024 ist das von der Bundesregierung verabschiedete Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft. Dieses sieht vor, dass Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner bis spätestens 30. Juni 2028 für alle bestehenden Gemeindegebiete Wärmepläne erstellen und veröffentlichen muss, um bis zum Jahr 2045 im Wärmesektor eine fossilfreie, klimaneutrale Versorgung zu erreichen. Die Wärmepläne sind danach alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.
Außerdem ist das WPG mit dem ebenfalls zum Januar 2024 verabschiedeten, derzeitigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt. Bedeutet, dass jede neue Heizung in einem Neubau innerhalb von Neubaugebieten mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten tritt diese Regelung vorerst nicht automatisch mit einem kommunalen Wärmeplan in Kraft.
Die Kommunale Wärmeplanung soll der Bürgerschaft und den Gewerbetreibenden Informationen bieten, welche Energieträger und Wärmeversorgungsalternativen in dem entsprechenden Wohn- und Gewerbegebiet auf Grundlage der jeweiligen Situation vor Ort möglich sind. Ziel ist es, den Energieverbrauch effektiv zu reduzieren, eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung aufzubauen und den Einsatz erneuerbarer Energien sowie unvermeidbarer Abwärme zu maximieren.
Vorgehensweise
Die Wärmeplanung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst wird im Rahmen einer Bestandsanalyse der aktuelle Wärmebedarf und die Versorgungsinfrastruktur ermittelt.
Eine Potenzialanalyse identifiziert danach die lokal verfügbaren erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. Solarthermie, Geothermie oder industrielle Abwärme, für das jeweilige Stadtgebiet und wie diese bestmöglich genutzt werden können. Dabei spielen sowohl zentrale Wärmenetze (Nahwärmenetze) als auch individuelle, dezentrale Versorgungslösungen (Wärmepumpen) eine wesentliche Rolle.
Anschließend werden Zielszenarien entwickelt, welche verschiedene Lösungen für eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung darstellen sollen. Letztlich ist auf Basis der vorangegangenen Schritte eine Umsetzungsstrategie für die Maßnahmen des Wärmeplanes zu entwickeln und ein Zeitplan zu erstellen.
Aktueller Stand
Nach der Auftragsvergabe im Februar 2025 haben die Ermittlung und ersten Untersuchungen zur Bestandsanalyse begonnen.
Die Öffentlichkeit ist eingeladen am 14. Mai 2025 um 18:30 Uhr in das Katholische Vereinshaus zu kommen, um einen Überblick zu dem Projekt zu erhalten und mehr über die Inhalte und Vorgehensweise, sowie die nächsten Schritte informiert zu werden.
Förderung
Das Vorhaben wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages gefördert (Förderkennzeichen FKZ 67K28002).
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Weitere Hinweise
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erläutert das WPG und GEG ausführlicher auf Ihrer Website:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/Waermeplanung/faq-waermeplanung-wpg.html
Die Landesenergieagentur Hessen (LEA) bietet kostenlose Beratungsangebote zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten und Fördermöglichkeiten an:
https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/das-neue-heizungsgesetz/
https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/ihr-zuhause-ihre-zukunft/
https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/alles-ueber-energieberatung/
https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/erstberatung-fuer-die-hausmodernisierung/
Das Energiekompetenzzentrum des Main-Taunus-Kreises bietet eine kostenlose Online-Beratung in Energiefragen und Fördermöglichkeiten an. Hierbei wird über allgemeine Energiesparmöglichkeiten, Heizungsumstellung, erneuerbare Energien bzw. energetische Gebäudesanierung ausführlich informiert. https://www.mtk.org/Energieberatung-3768.htm
Kerstin Jones (Kommunale Wärmeplanung)
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