Wohngeld

Mietzuschuss, Lastenzuschuss

Unter Wohngeld versteht man den Zuschuss des Staates zur Miete. Wohngeld kann sowohl von Personen, die zur Miete wohnen (Mietzuschuss), sowie von Personen, die in selbst genutztem Eigentum wohnen (Lastenzuschuss), beansprucht werden.

Unterlagen

  • Wohngeldantrag
  • Mietvertrag
  • Letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate
  • Eventuelle zusätzliche Kosten zur Miete

Hinweise

Gerne leiten wir Ihre kompletten Unterlagen an die Wohngeldstelle im Main-Taunus-Kreis weiter.

Die Berechnung erfolgt im Main-Taunus-Kreis, Wohngeldstelle.