Wohngeld
Mietzuschuss, Lastenzuschuss
Unter Wohngeld versteht man den Zuschuss des Staates zur Miete. Wohngeld kann sowohl von Personen, die zur Miete wohnen (Mietzuschuss), sowie von Personen, die in selbst genutztem Eigentum wohnen (Lastenzuschuss), beansprucht werden.
Unterlagen
- Wohngeldantrag
- Mietvertrag
- Letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate
- Eventuelle zusätzliche Kosten zur Miete
Hinweise
Gerne leiten wir Ihre kompletten Unterlagen an die Wohngeldstelle im Main-Taunus-Kreis weiter.
Die Berechnung erfolgt im Main-Taunus-Kreis, Wohngeldstelle.
Jana Geriis (Sachbearbeiterin)
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Telefon: | +49 6146 900-152 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | jana.geriis@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30/ Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.21, EG |
Postanschrift: |
Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Bürozeiten: Montag - Mittwoch von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr, telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Kindertagesstätten, Schulkindbetreuung, Jugendarbeit, Inklusion, Integration, Soziale Leistungen, Sozialwohnungen, Fehlbelegung, Seniorenarbeit, Nachbarschaftshilfe
Hier finden sich Informationen zum Zugang in das Gebäude.
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