Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes. Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Unterlagen
- Antrag SGB XII
- gültige Ausweise (Personalausweise, Reisepass)
- aktuelle Meldebescheinigungen
- Sozialversicherungsausweise
- Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse / Versicherungskarte
- Rentenanpassungsmitteilung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietbescheinigung
- Mietvertrag
- weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag
Hinweise
Leistungsberechtigt
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- Personen die keinen Anspruch auf ALG 2 mehr haben, da sie sich vermutlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung befinden
Regelbedarf
Regelbedarfsstufen seit 01.01.2024
Alleinstehende/Allein-erziehende (Regelbedarfstufe 1) |
563 Euro |
Paare je Partner/Bedarfsgemein-schaften (Regelbedarfstufe 2) |
506 Euro |
Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfstufe 3) |
451 Euro |
Jugendliche von 14-17 Jahre (Regelbedarfstufe 4) |
471 Euro |
Kind von 6-13 Jahre (Regelbedarfstufe 5) |
390 Euro |
Kind von 0-5 Jahre (Regelbedarfstufe 6) |
357 Euro |
Beim Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich.
Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Rathaus, Team Soziale Beratung.
Gerne leiten wir Ihre Unterlagen an das Amt für Arbeit und Soziales im Main-Taunus-Kreis weiter.
Jana Geriis (Sachbearbeiterin)
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Telefon: | +49 6146 900-152 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | jana.geriis@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30/ Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.21, EG |
Postanschrift: |
Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Bürozeiten: Montag - Mittwoch von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr, telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Kindertagesstätten, Schulkindbetreuung, Jugendarbeit, Inklusion, Integration, Soziale Leistungen, Sozialwohnungen, Fehlbelegung, Seniorenarbeit, Nachbarschaftshilfe
Hier finden sich Informationen zum Zugang in das Gebäude.
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