Fehlbelegung
Das Land Hessen hat am 30.11.2015 für den Zeitraum ab 01.07.2016 ein Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (FBAG) erlassen.
Zahlen muss, wer in einer Sozialwohnung (eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung) wohnt, mittlerweile aber mehr verdient als für eine Wohnberechtigung vorgesehen ist. Dadurch wird eine Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig.
Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und die Erhaltung des Sozialwohnungsbestandes. Die Höhe einer eventuellen Ausgleichszahlung richtet sich nach den Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Jan Nokel (Teamleitung)
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Telefon: | +49 6146 900-156 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | jan.nokel@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.20, EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Kindertagesstätten, Schulkindbetreuung, Jugendarbeit, Inklusion, Integration, Soziale Leistungen, Sozialwohnungen, Fehlbelegung, Seniorenarbeit, Nachbarschaftshilfe
Hier finden sich Informationen zum Zugang in das Gebäude.
Details