Schöffe

Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter bzw. ein Laienrichter dessen Lebens-, und Berufserfahrung bei der Schuldfrage einen neuen Blickwinkel fernab von der juristischen Sichtweise geben soll und somit ein gerechtes Urteil fördert.

Bei diesem Amt zählt die Stimme eines Schöffen genauso viel wie die eines Berufsrichters, wobei der Schöffe stets Fachkenntnisse durch den Berufsrichter nachfragen kann. Die Schöffen sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wie die Berufsrichter, sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Sie sollen in diesem Ehrenamt als Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt. Sie erfüllen damit eine interessante und sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die von ihnen einen durchaus erheblichen persönlichen Einsatz fordert.

Eine Amtsperiode als Schöffe dauert 5 Jahre. Sie dürfen zweimal hintereinander in das Schöffenamt gewählt werden. Danach muss eine 5-jährige Pause folgen. Die momentane Amtsperiode endet mit Ablauf des Jahres 2028. Das jeweilige Amtsgericht fordert die Kommunen auf Vorschlagslisten für Schöffen gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetztes und der dazu ergangenen ministeriellen Erlässe zu erstellen. Die Bewerber müssen deutsche Staatsbürger und bei Amtsantritt mindesten 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Die Stadt sammelt die eingegangenen Bewerbungen auf dieser Vorschlagsliste. Über diese wird in der Stadtverordnetenversammlung beraten. Für die Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Stadtverorndeten erforderlich. Nach Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung werden die Listen öffentlich bekannt gemacht und an das Amtsgericht geleitet. Der Wahlausschuss des Amtsgerichtes wählt von den Vorgeschlagenen die zukünftigen Schöffen aus. Auch die Benachrichtigung der gewählten Schöffen erfolgt über das Amtsgericht Wiesbaden.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl sind auf www.schoeffenwahl.de zu finden.