Schiedsamt

Bei Auseinandersetzungen müssen nicht unbedingt gleich Gerichte angerufen werden. Es gibt auch noch einen anderen Weg: Das Schiedsamt

Unsere Gerichte werden heute immer häufiger mit kleinen Streitigkeiten und Bagatellsachen in Anspruch genommen. Dabei wird dann oft in langwierigen Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen erbittert und kostspielig durch alle Instanzen gestritten. Bei den Urteilen gibt es häufig nur Verlierer, vor allem dann, wenn es um Streitigkeiten unter Menschen geht, die weiterhin im täglichen Leben miteinander auskommen müssen. Dies ist bei Nachbarn, Kollegen, Lieferanten, Kunden und anderen Personen der Fall. Der Rechtsfrieden ist gestört. Die Beziehung bleibt gespannt und der Konflikt schwelt weiter. Hier ist das Hessische Schiedsamt mit der Streitschlichtung oft der bessere, gütlichere und deutlich kostengünstigere Weg.

Zuständigkeiten

  • Beleidigung
  • Üble Nachrede
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Nachbarschaftsstreit
    • Lärmbelästigung
    • Baum / Strauchüberhang
    • Grenzverletzung
    • usw.
  • Benachteiligung aus Gründen
    • der Rasse
    • der ethnischen Herkunft
    • des Geschlechts
    • der Religion
    • der Behinderung
    • des Alters
    • der sexuellen Identität

Kosten

  • 40 Euro für das Verfahren
  • Zusätzlich geringe Kosten für Auslagen

Ziel

Ziel einer Schlichtung ist die Einigung im Rahmen eines Vergleichs. Diese Absprache hat wie ein Urteil bei Gericht eine Gültigkeit von 30 Jahren. Bei einer Erfolgsrate von ca. 2/3 der Verfahren und den durch die Ehrenamtlichkeit bedingten geringen Kosten stellt das Schiedsamt eine ideale Alternative zu einem Gerichtsverfahren dar.