Wasserversorgung

Hinweise

Jahresverbrauchsabrechnung / Zwischenabrechnung bei Eigentümerwechsel
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben

  • Name des Eigentümers
  • Lage des Objekts
  • Kassenkontonummer (vom Bescheid)
  • Zählernummer/n  (am Wasserzähler angebracht)
  • Zählerstand
  • Bei Wechsel des Eigentümers auch den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers.

Kosten

Die aktuelle Wasserversorgungssatzung findet sich im Ortsrecht. Stichwort: Wasser