Baumpflege / Baum fällen

Informationen über Genehmigungskriterien für Baumfällungen im Stadtgebiet Hochheim am Main

Baumfällungen dürfen grundsätzlich nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 01. März des Folgejahres durchgeführt werden. Dann endet bzw. beginnt die Brut- und Setzzeit.
Ausgenommen hiervon sind Fällungen, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht (Bruch- oder Umsturzgefahr) nicht aufschiebbar sind.

Ab dem 01. Oktober 2021 hat die Stadt Hochheim am Main eine Baumschutzsatzung, die den Erhalt oder die Fällung von Bäumen im Einzelnen regelt. Zielsetzung ist es den Baumbestand zu erhalten und zu sichern und die Stadt für Bürger nachhaltig angenehm erlebbar zu machen. 

 Baumschutzsatzung  (pdf - 312,09 kB)

Die Fällung geschützter Bäume muss beim Amt für Bauen und Stadtplanung beantragt werden. Fällgenehmigungen sind in der Regel mit einer Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden.

Welche Bäume sind geschützt?

  • Alle Bäume im Geltungsbereich der Satzung, d. h. dem gesamten Gebiet der Stadt Hochheim am Main.
  • Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter, Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 100 Zentimeter. Gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden. Bei mehrstämmigen Bäumen schauen Sie bitte in die Satzung.

Bäume können auch durch andere Schutzvorschriften, etwa Bebauungspläne, Denkmalschutz, Naturschutzrecht oder Artenschutz von einer Fällung geschützt sein.

Einen Antrag auf Fällung eines Baumes können Sie mit diesem Formular

 Antrag zur Baumschutzsatzung  (pdf - 61,91 kB)

stellen.

Bitte den Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post senden oder einscannen und per Mail senden an baumschutz@hochheim.de