Bäume

Die Stadt Hochheim hat ca. 4.000 Bäume in der Baumkontrolle. Diese Bäume werden nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung  Landschaftsbau e. V. (FLL Richtlinien) regelmäßig kontrolliert.

Baumstandorte

Um jedem Baum auch seinem Standort zuordnen zu können sind diese Bäume in einem geographischen Informations System (GIS) verortet. Das bedeutet, jeder Baum der eine Nummer hat, ist in einem Plan hinterlegt und kann in seiner Örtlichkeit genau bestimmt werden.

Sollten z.B. Bürger, eine Frage oder Hinweise zu einem Baum haben, kann die Verwaltung anhand der Nummer und des Straßenzuges oder der Grünanlage den Baum genau bestimmen. Für die Kommunikation ist das besonders hilfreich.

Baumkontrolle

Einmal im Jahr wird die Baumkontrolle von staatlich geprüften Baumkontrolleuren durchgeführt. Die Kontrolleure erstellen einen Maßnahmenkatalog, der Kronenrückschnitte, Totholz-Entfernungen, Freischneiden des Lichtraumprofils und auch Fällungen zur Verkehrssicherung vorschlägt. Daraus wird ein Leistungsverzeichnis mit den Arbeiten der Baumpflegemassnahmen erstellt, die von qualifizierten Baumpflegebetrieben ausgeführt werden.

Eine regelmäßige Kontrolle ermöglicht, dass sowohl die Verkehrssicherungspflicht der Stadt gewährleistet ist, als auch der Baumbestand in gutem Zustand gehalten wird. Das Baumkataster gibt auch die Möglichkeit die Standorte zeitnah wieder nachzupflanzen und somit den Bestand der Bäume gleich zu halten. Informationen über Genehmigungskriterien für Baumfällungen im Stadtgebiet Hochheim.

Baumfällungen

Baumfällungen dürfen grundsätzlich nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 01. März des Folgejahres durchgeführt werden (wegen der dann beginnenden Brut- und Setzzeit). Ausgenommen hiervon sind Fällungen, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht (Bruch- oder Umsturzgefahr) nicht aufschiebbar sind.

Falls ein Baum nicht in einem Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt ist, oder gemäß der Stellplatzsatzung gepflanzt werden musste, oder es sich um ein Naturdenkmal handelt, kann die Fällung in der oben genannten Zeitspanne für den bebauten Innenbereich mit Genehmigung vorgenommen werden. Für den städtischen Innenbereich muss grundsätzlich gemäß Baumschutzsatzung ein Baumfällantrag gestellt werden.

 Baumschutzsatzung  (pdf - 312,09 kB)

 

Im Außenbereich (außerhalb der Ortslage) und bei den genannten Voraussetzungen (siehe oben) ist eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.