Reisepass

Zur Einreise in bestimmte ausländische Staaten ist ein Reisepass erforderlich. Nähere Informationen zur Einreisebestimmung unter: www.auswaertiges-amt.de

Hinweise

  • persönliche Vorsprache und Terminvereinbarung ist erforderlich
  • Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht die Fingerabdruckpflicht
  • Die Beantragung eines Expresspasses ist möglich
  • Bei Kindern unter 18 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Elternteiles möglich

Unterlagen

  • Ein aktuelles biometrisches Bild 
  • Bei Brillenträgern: Aufnahme ohne Brille
  • Falls vorhanden Reisepass oder Personalausweis
  • Bei Erstausstellung: Personalausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde (Original)
  • Bei Kindern unter 18 Jahren: Sorgerechtserklärung (bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Eltern)
  • Bei Beantragung eines zweiten Passes oder weiteren Pässen: Nachweis mit Begründung für die Mehrfachausstellung
  • Identitätsnachweis des Erziehungsberechtigten

Gültigkeit

  • 6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
  • 6 Jahre beim Zweitpass und jedem weiteren Pass

Kosten

  • 37,50 Euro/bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
  • 60,00 Euro/ab dem 24. Lebensjahr (mit Vorkasse fällig) 
  • 70,00 Euro/ ab dem 24.Lebensjahr (mit Vorkasse fällig) ab 01.01.2024
  • 32,00 Euro Aufschlag für Expresspass
  • 60,00 Euro/Zweitpass und jeder weiterer Pass (mit Vorkasse fällig)
  • 70,00 Euro/Zweitpass und jeder weiterer Pass (mit Vorkasse fällig ) ab 01.01.2024

Bearbeitungsdauer

  • bis zu 5 Wochen ( abhängig von den Lieferzeiten der Bundesdruckerei )
  • Die Lieferung eines Expresspasses erfolgt innerhalb von vier Werktagen.
  • Für die Beantragung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
  • Die Abholung ist ohne Terminvereinbarung und bei Bedarfsfall auch mit einer Vollmacht ( siehe Download) möglich.