Ummeldung Hauptwohnsitz
Die Ummeldung einer Hauptwohnung erfolgt innerhalb der Wohnsitzgemeinde. Die Ummeldung hat gemäß Bundesmeldegesetz innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
Unterlagen
- Wohnungsgeberbescheinigung gem. §19 Bundesmeldegesetz (siehe Download)
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis aller umzumeldenden Personen
- Fahrzeugschein
Hinweise
- Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung ist erforderlich
- Bei mehreren Familienmitgliedern ist die Vorsprache nur eines Familienmitgliedes möglich
Kosten
10,80 Euro / Änderung des Fahrzeugscheins ( mit Vorkasse fällig )
Bearbeitungsdauer
sofort