Reisepass
Zur Einreise in bestimmte ausländische Staaten ist ein Reisepass erforderlich. Nähere Informationen zur Einreisebestimmung unter: www.auswaertiges-amt.de
Hinweise
- persönliche Vorsprache und Terminvereinbarung ist erforderlich
- Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht die Fingerabdruckpflicht
- Die Beantragung eines Expresspasses ist möglich
- Bei Kindern unter 18 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Elternteiles möglich
Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45x35 mm),
- Foto ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- falls vorhanden Reisepass oder Personalausweis
- bei Erstausstellung oder bei Zuzug: Personalausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde (Original)
- bei Erstausstellung oder bei Zuzug können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein
- Informationen geben vorab die zuständige Stelle
- bei Kindern unter 18 Jahren: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung (siehe Download) und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- bei Beantragung eines zweiten Passes oder weiteren Pässen ist ein Nachweis mit Begründung für die Mehrfachausstellung vorzulegen
Gültigkeit
- 6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
- 6 Jahre beim Zweitpass und jedem weiteren Pass
Kosten
- 37,50 Euro/bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
- 60,00 Euro/ab dem 24. Lebensjahr (mit Vorkasse fällig)
- 70,00 Euro/ ab dem 24.Lebensjahr (mit Vorkasse fällig) ab 01.01.2024
- 32,00 Euro Aufschlag für Expresspass
- 60,00 Euro/Zweitpass und jeder weiterer Pass (mit Vorkasse fällig)
- 70,00 Euro/Zweitpass und jeder weiterer Pass (mit Vorkasse fällig ) ab 01.01.2024
Bearbeitungsdauer
- abhängig von den Lieferzeiten der Bundesdruckerei
- die Lieferung eines Expresspasses erfolgt innerhalb von vier Werktagen.
- für die Beantragung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
- die Abholung ist ohne Terminvereinbarung und bei Bedarfsfall auch mit einer Vollmacht ( siehe Download) möglich.