Reisepass
Zur Einreise in bestimmte ausländische Staaten ist ein Reisepass erforderlich. Nähere Informationen zur Einreisebestimmung unter: www.auswaertiges-amt.de
Hinweise
- persönliche Vorsprache und Terminvereinbarung ist erforderlich
- Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht die Fingerabdruckpflicht
- Die Beantragung eines Expresspasses ist möglich
- Bei Kindern unter 18 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Elternteiles möglich
Unterlagen
- Ein aktuelles biometrisches Bild
- Bei Brillenträgern: Aufnahme ohne Brille
- Falls vorhanden Reisepass oder Personalausweis
- Bei Erstausstellung: Personalausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde (Original)
- Bei Kindern unter 18 Jahren: Sorgerechtserklärung (bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Eltern)
- Bei Beantragung eines zweiten Passes oder weiteren Pässen: Nachweis mit Begründung für die Mehrfachausstellung
- Identitätsnachweis des Erziehungsberechtigten
Gültigkeit
- 6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
- 6 Jahre beim Zweitpass und jedem weiteren Pass
Kosten
- 37,50 Euro/bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
- 60,00 Euro/ab dem 24. Lebensjahr (mit Vorkasse fällig)
- 32,00 Euro Aufschlag für Expresspass
- 60,00 Euro/Zweitpass und jeder weiterer Pass (mit Vorkasse fällig)
Bearbeitungsdauer
- bis zu 8 Wochen ( abhängig von den Lieferzeiten der Bundesdruckerei )
- Die Lieferung eines Expresspasses erfolgt innerhalb von vier Werktagen.
- Nach Abfrage des aktuellen Bearbeitungsstatus ist für die Beantragung und Abholung eine Terminvereinbarung erforderlich.
- Die Abholung ist auch mit einer Vollmacht ( siehe Download) möglich.