Personalausweis

Zur Identitätsfeststellung ist die Ausstellung eines Personalausweises erforderlich. Der Personalausweis ist ein elektronischer Identitätsnachweis im Checkkartenformat. Nähere Informationen hierzu unter: www.personalausweisportal.de

Hinweise

  • Persönliche Vorsprache und  Terminvereinbarung ist erforderlich
  • Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich

Bei Verlust : Wenden Sie sich bitte telefonisch an das Bürgerbüro Hochheim am Main. Rufnummer 06146-900-300

Unterlagen

  • Ein aktuelles biometrisches Bild 
  • Bei Brillenträgern: Aufnahme wenn möglich ohne Brille ( zur Vermeidung von Spiegelungen und Schattierungen)
  • Vorhandener aktueller bzw. abgelaufener Personalausweis
  • Bei Verlust, falls vorhanden: Reisepass oder Geburtsurkunde (Original) bzw. bei Diebstahl Verlustanzeige der Polizei sofern der Ausweis bei einer anderen Behörde ausgestellt wurde, ein Bildabgleich der letzten ausstellenden Behörde
  • Bei Erstausstellung: Geburtsurkunde (Original), falls vorhanden Kinderausweis oder Reisepass
  • Bei Kindern unter 16 Jahren: Sorgerechtserklärung (bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Eltern)
  • Identitätsnachweis des Sorgeberechtigten
  • Beantragung vor Eheschließung: Nachweis über die Eheschließung und Namensführung vom Standesamt (Antrag frühestens 4 Wochen vorher möglich )
  • Bei Pflegschaft, Vormundschaft oder Alleinerziehenden ist ein Nachweis vorzulegen (z.B. Sorgeerklärung, Bestallungsurkunde, Nachweis der Pflegschaft vom Jugendamt o.ä.)
  • Bei Namensänderung: Namenserklärung der Standesamtes
  • Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: vorherige Kontaktaufnahme mit auszustellenden Behörde ratsam. 

Gültigkeit

  • 6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr

Kosten

37,00 Euro/ ab Vollendung des 24.Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)

22,80 Euro/ bis Vollendung des 24. Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)

30,00 Euro/ Zuschlag für Nichtzuständigkeit (z.B. Auslandsdeutsche mit Wohnsitz im Ausland )

Bearbeitungsdauer

bis vierzehn Werktage.

 Für die Abholung des Ausweises ist nach Erhalt des Pin-Briefes oder  Prüfung des Bearbeitungsstatus  ebenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich.

 Die Abholung ist auch mit einer Vollmacht ( siehe Download )möglich.