Personalausweis
Zur Identitätsfeststellung ist die Ausstellung eines Personalausweises erforderlich. Der Personalausweis ist ein elektronischer Identitätsnachweis im Checkkartenformat. Nähere Informationen hierzu unter: www.personalausweisportal.de
Hinweise
- Persönliche Vorsprache und Terminvereinbarung ist erforderlich
- Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich
Bei Verlust : Wenden Sie sich bitte telefonisch an das Bürgerbüro Hochheim am Main. Rufnummer 06146-900-300
Unterlagen
- Ein aktuelles biometrisches Bild
- Bei Brillenträgern: Aufnahme wenn möglich ohne Brille ( zur Vermeidung von Spiegelungen und Schattierungen)
- Vorhandener aktueller bzw. abgelaufener Personalausweis
- Bei Verlust, falls vorhanden: Reisepass oder Geburtsurkunde (Original) bzw. bei Diebstahl Verlustanzeige der Polizei sofern der Ausweis bei einer anderen Behörde ausgestellt wurde, ein Bildabgleich der letzten ausstellenden Behörde
- Bei Erstausstellung: Geburtsurkunde (Original), falls vorhanden Kinderausweis oder Reisepass
- Bei Kindern unter 16 Jahren: Sorgerechtserklärung (bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Eltern)
- Identitätsnachweis des Sorgeberechtigten
- Beantragung vor Eheschließung: Nachweis über die Eheschließung und Namensführung vom Standesamt (Antrag frühestens 4 Wochen vorher möglich )
- Bei Pflegschaft, Vormundschaft oder Alleinerziehenden ist ein Nachweis vorzulegen (z.B. Sorgeerklärung, Bestallungsurkunde, Nachweis der Pflegschaft vom Jugendamt o.ä.)
- Bei Namensänderung: Namenserklärung der Standesamtes
- Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: vorherige Kontaktaufnahme mit auszustellenden Behörde ratsam.
Gültigkeit
- 6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
Kosten
37,00 Euro/ ab Vollendung des 24.Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
22,80 Euro/ bis Vollendung des 24. Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
30,00 Euro/ Zuschlag für Nichtzuständigkeit (z.B. Auslandsdeutsche mit Wohnsitz im Ausland )
Bearbeitungsdauer
bis vierzehn Werktage.
Für die Abholung des Ausweises ist nach Erhalt des Pin-Briefes oder Prüfung des Bearbeitungsstatus ebenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Abholung ist auch mit einer Vollmacht ( siehe Download )möglich.