Führerschein - Pflichtumtausch-
Führerscheine sind innerhalb der EU ab sofort nur noch 15 Jahre gültig.
Der Pflichtumtausch des Papier-Führerscheines ( grau und rosa ) erfolgt im Bürgerbüro. Eine Terminvereinbarung ist online oder telefonisch unter 06146-900-300 möglich.
Umgetauscht werden nur die Papier-Führerscheine ( grau und rosa ) der Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1970 mit der Umtauschpflicht bis 19.01.2024
Der Umtausch von LKW-Führerscheinen ( ab dem 51. Lebensjahr), Busführerscheinen, Auslandsführerscheinen sowie die Beantragung von Internationalen Führerscheinen, Rechtsauskünfte zum Pflichtumtausch erfolgt ausschließlich durch die Führerscheinstelle des Main-Taunus-Kreises.
Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 | Umtauschpflicht am 19.01.2022 |
Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964 | Umtauschpflicht am 19.01.2023 |
Geburtsjahr zwischen 1965 und 1970 | Umtauschpflicht am 19.01.2024 |
Für den Pflichtumtausch sind nachstehende Unterlagen vorzulegen:
Aktuelles biometrisches Lichtbild
Führerschein ( grau oder rosa )
Personalausweis oder Reisepass
Kosten:
25,30 Euro
Bearbeitungsdauer:
6 bis 8 Wochen