Beglaubigungen von Unterschriften
Eine Unterschriftenbeglaubigung kann nur in bestimmten Fällen vorgenommen.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Hinweise
- Telefonische Rücksprache vorab zur Prüfung der Zuständigkeit wird empfohlen
- Eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung ist erforderlich
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
- Unterschrift erst bei Vorsprache tätigen
- keine Beglaubigung von Unterschriften für privatrechtliche Zwecke (z.B. Löschung von Grundbucheinträgen, Kaufverträge, Zahlungsverkehr etc.)
- Eine Unterschriftenbeglaubigung kann beim zuständigen Ortsgericht erfolgen; Ortsgerichtsvorsteherin Hochheim I Frau Ulrike Wegert, E-Mail: info@ortsgericht-hochheim.de, Ortsgerichtsvorsteher Hochheim II (Massenheim) Herr Wolfgang Weigel, E-Mail: wolfgang.weigel@t-online.de
Kosten
6,00 Euro / Beglaubigung
Bearbeitungdauer
Sofort