Anmeldung Nebenwohnung
Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Wohnungsgeberbescheinigung gem.§ 19 Bundesmeldegesetz (siehe Download)
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis aller anzumeldenden Personen
- bei Vorlage eines ausländischen Passes (Meldenachweis der Hauptsitzgemeinde)
Hinweise
- Persönliche Vorsprache und eine Terminvereinbarung ist erforderlich
- Die Hauptwohnsitzgemeinde muss sich im Inland befinden!
- Die Anmeldung einer Nebenwohnung am Hauptwohnsitz ist nicht möglich!
Kosten
entfällt
Bearbeitungsdauer
sofort