Abmeldung Nebenwohnung
Zuständig für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Hauptwohnsitzgemeinde.
Unterlagen
Vorzulegende Nachweise für die Abmeldung einer Nebenwohnung:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis aller abzumeldenden Personen
Hinweise
- Bei persönlicher Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich
- Eine schriftliche Abmeldung ist auf Anfrage möglich
Kosten
gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
Sofort / bis zu 14 Tagen bei schriftlicher Abmeldung