Fischereischein

Die Ausstellung eines Fischereischeines kann für  5 Jahre oder 10 Jahre erfolgen.

Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
  • Zeugnis über den Nachweis der Fischereiprüfung
  • Fischereischein (bei Verlängerung)

Hinweise

  • Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers und eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
  • Ausstellung erfolgt nur am Hauptwohnsitz.
  • Voraussetzung zur Ausstellung eines Fischereischeines ist die Ablegung der Fischereiprüfung (Mindestalter 14 Jahre und Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung).
  • Informationen zu Fischereiprüfungen und Fischereischeinen erteilt die Untere Fischereibehörde beim Main-Taunus-Kreis.

Kosten

Gebühr je nach Gültigkeitsdauer ( mit Vorkasse fällig )

  • 10 Jahresfischereischein                86,00 Euro
  •  5 Jahresfischereischein                45,00 Euro
  • Die Gültigkeit bezieht sich immer auf Kalenderjahre

Bearbeitungsdauer

Zwei bis drei Tage