Ummeldung Hauptwohnsitz

Die Ummeldung einer Hauptwohnung erfolgt innerhalb der Wohnsitzgemeinde. Die Ummeldung hat gemäß Bundesmeldegesetz innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.

 Unterlagen

  • Wohnungsgeberbescheinigung gem. §19 Bundesmeldegesetz (siehe Download)
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis aller umzumeldenden Personen
  • Fahrzeugschein

Hinweise

  • Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung ist erforderlich
  • Bei mehreren Familienmitgliedern ist die Vorsprache nur eines Familienmitgliedes möglich 

Kosten

10,80 Euro / Änderung des Fahrzeugscheins ( mit Vorkasse fällig )

Bearbeitungsdauer

sofort