Sterbefall

Anzeige eines Sterbefalles

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Zur Anzeige verpflichtet ist jede Person, die mit dem Verstorbenen zusammen gelebt hat, jede Person in der Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat oder jede Person, die bei dem Tod anwesend war. In der Regel wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, die Behördengänge zu regeln.

Kosten

  • Urkunde 12,00 Euro
  • jede weitere Ausfertigung 6,00 Euro