Spielapparatesteuer

Die Spielapparatesteuer wird auf Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen mit Geld oder Sachwerten im Gebiet der Stadt Hochheim am Main erhoben.

Kosten

Bemessungsgrundlage ist die elektronisch gezählte Bruttokasse. Nähere Informationen sind der Spielapparatesteuersatzung zu entnehmen. 

Fälligkeiten

15.01. + 15.04. + 15.07. + 15.10.

 Steuererklärung Spielapparate  (pdf - 255,06 kB)

 Anlage 1 mit Gewinn  (pdf - 211,83 kB)

 Anlage 2 ohne Gewinn  (pdf - 211,60 kB)

 Anlage 2a Sonstige  (pdf - 212,98 kB)