Melderegisterauskunft

Eine einfache Auskunft aus dem Melderegister kann für private Zwecke beantragt werden. Sie beschränkt sich auf den Familienamen mit Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

Hinweise

  • Persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • Der schriftliche Antrag kann per Mail oder Fax erfolgen
  • Ein Nachweis über die bereits erfolgte Zahlung ist beizulegen
  • Bankverbindung bitte vorab telefonisch erfragen
  • Gebührenzahlung kann auch mit beigefügten Verrechnungsscheck erfolgen

Unterlagen

  • Nachweis der Identität durch Personalausweis oder Reisepass 
  • Formloser schriftlicher Antrag mit Angaben zur Person und Erklärung für die Verwendung der Daten

Kosten

10,00 

Bearbeitungsdauer

  • Sofort (bei persönlicher Vorsprache)
  • Mindestens vierzehn Tage (schriftlicher Antrag)