Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die satzungsrechtlich geregelt ist.
Hinweise
Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Hochheim am Main. Die An- und Abmeldungen werden im Rathaus sowie im Bürgerbüro vorgenommen. Die Hundesteuermarken haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Verlust ist anzuzeigen, für die Ersatzmarke wird ein Verwaltungskostenaufwand in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
Es werden keine Jahressteuerbescheide verschickt. Der letzte gültige Bescheid behält solange seine Gültigkeit bis ein Änderungs- oder Aufhebungsbescheid ergeht.
Kosten
Die Hundesteuer beträgt
- 110,00 Euro für den „normalen“ Hund
- 550,00 Euro für einen „gefährlichen“ Hund
Steuerermäßigung und -befreiung können der Hundesteuersatzung entnommen werden.
Fristen & Termine
Die Fälligkeiten sind
15.02. + 15.05. + 15.08. + 15.11.
Tobias Dreßler (stellv. Amtsleiter)
Telefon: | +49 6146 900-128 |
Fax: | +49 6146 900-133 |
E-Mail: | tobias.dressler@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 1.12, 1. OG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Fabienne Reichenbach (Sachbearbeiterin)
Telefon: | +49 6146 900-129 |
Fax: | +49 6146 900-133 |
E-Mail: | fabienne.reichenbach@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 1.12, 1. OG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |