Handwerker Parkausweis Region Frankfurt Rhein Main
Eine Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für eingetragene Handwerksbetriebe beantragt werden.
Hinweise
Die Genehmigung berechtigt zum Parken
- im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhalteverbot nach Zeichen 286/290 StVO
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen, soweit dann ein Fahrzeug mit 2,55m Breite noch passieren kann
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
Unterlagen
- Antrag
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopie der Kfz-Scheine
Gültigkeit
1 Jahr
Kosten
305,00 Euro
Helmut Schön (stellv. Amtsleiter)
Telefon: | +49 6146 900-135 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | helmut.schoen@hochheim.de |
Ordnungsamt: | ordnungsamt@hochheim.de |
Gebäude: |
Leuchter-Villa, Burgeffstraße 15 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |