Brauchtumsfeuer

Osterfeuer, sogenannte Brauchtumsfeuer sind unter engen Voraussetzungen erlaubt. Sie müssen der Stadtverwaltung jedoch zwei Wochen im Voraus angezeigt werden.

Unterlagen

Antrag Brauchtumsfeuer

Hinweise

Orientierungshilfe zur Anzeige, Durchführung und Gefahrenabwehr bei Brauchtumsfeuern

 Brauchtumsfeuer  (msword - 54,00 kB)