Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht
Befreiungsgründe, Antragstellung
Wenn Sie bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, können Sie von der Rundfunkgebühr befreit werden.
Eine detailierte Übersicht der Befreiungsgründe und Ermäßigungen erhalten Sie auf der Internetseite des Rundfunkbeitrages.
Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Rathaus, Team Soziale Beratung.
Gerne leiten wir Ihre Unterlagen an die Rundfunkgebühreneinzugszentrale in Köln weiter.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Befreiuung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Bescheinigung SGB II oder SGB XII
- Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
Jana Geriis (Sachbearbeiterin)
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Telefon: | +49 6146 900-152 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | jana.geriis@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30/ Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.21, EG |
Postanschrift: |
Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Bürozeiten: Montag - Mittwoch von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr, telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Kindertagesstätten, Schulkindbetreuung, Jugendarbeit, Inklusion, Integration, Soziale Leistungen, Sozialwohnungen, Fehlbelegung, Seniorenarbeit, Nachbarschaftshilfe
Hier finden sich Informationen zum Zugang in das Gebäude.
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