Anmeldung Hauptwohnung

Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Unterlagen

Erforderliche Nachweise und Unterlagen zur Anmeldung einer Hauptwohnung:

  • Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz  (siehe Download)
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis aller anzumeldenden Personen
  • bei Vorlage eines ausländischen Passes (Meldenachweis des letzten Wohnsitzes, elektronischer Aufenthaltstitel oder Identitätskarte )
  • Stammbuch bzw. Geburtsurkunde im Original (falls keine persönliche Ausweisdokumente vorliegen)
  • Heiratsurkunde, Scheidungsurteil (Originale)
  • Ausländische Urkunden (mit anerkannter Übersetzung bzw. Apostille)
  • bei Zuzug Alleinstehende mit Kindern : Sorgerechtsbescheinigung bzw. Zustimmung des nicht mitziehenden Elternteils (Original)
  • bei Zuzug aus dem Ausland : Angabe bzw. Meldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
  • Fahrzeugschein (Änderung erfolgt nur bei Wechsel des Wohnsitzes innerhalb des Main-Taunus-Kreises und noch keine Änderung auf dem Fahrzeugschein vorgenommen wurde.)

Hinweise

Persönliche Vorsprache und Terminvereinbarung ist erforderlich. 

Kosten

10,80 Euro / Änderung des Fahrzeugscheins

Bearbeitungsdauer

sofort