Winterdienst

Hinweise

Die Stadt Hochheim hat die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer, der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder auch unbebauten Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Fahrbahnen, einschließlich der Radwege, Mopedwege und Standspuren. Ebenso zu reinigen sind die Parkplätze, die Straßenrinnen, die Gehwege, die Überwege sowie Böschungen und Stützmauern.

Die Reinigungspflicht erstreckt ebenfalls auf den Winterdienst. Hier ist vorzugsweise abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden.

Fälligkeit

Die Einzelheiten finden sich in der Straßenreinigungssatzung im Ortsrecht. Stichwort: Straßen