Nachbeurkundung

Nachbeurkundung eines Personenstandsfalles im Ausland (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall)

Wer im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat, Kind / Kinder im Ausland geboren sind oder ein Familienangehöriger im Ausland verstorben ist, kann dies beim Wohnsitzstandesamt auf Antrag nachbeurkunden lassen. Voraussetzung ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Anerkennung als ausländischer Flüchtling.

Kosten

  • Nachbeurkundung Geburt 47,00 Euro
  • Nachbeurkundung Eheschließung oder Lebenspartnerschaft 94,00 Euro
  • Nachbeurkundung Sterbefall 47,00 Euro
  • Urkunde 12,00 Euro
  • jede weitere Ausfertigung 6,00 Euro