Gebührenbescheid

Alle wichtigen Informationen rund um den Gebührenbescheid

Die Gebührenbescheide für Abfallbeseitigung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden jährlich erstellt. Vorauszahlungen werden für das laufende Jahr auf Grund der Verbrauchsergebnisse aus dem Vorjahr festgesetzt. Nur bei Wechsel des Eigentümers gibt es unterjährige Abschlußbescheide.

Hinweise

Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Rechtsgrundlagen sind die Hochheimer Satzungen.

Unterlagen

Abfallsatzung, Entwässerungssatzung und Wasserversorgungssatzung in der zur Zeit gültigen Fassung. Hier geht es zum Ortsrecht.

Kosten

Übersicht auf der zweiten Seite des Infoblattes im Download.

Fristen

Monatliche Fälligkeit der Gebühren.