Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Hinweise

Grundbesitz

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

 

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Bei Fragen zum Einheitswert/Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt in Hofheim am Taunus. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

 

Hebesatz

  • Grundsteuer A                 495 v.H.
  • Grundsteuer B                 495 v.H.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hochheim am Main vom 27.01.2022 wird ab dem 01.01.2022 der Hebesatz der Grundsteuer A und B von bisher 475 % auf 495 % angehoben.

Die Hebesatzerhöhung steht nicht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Grundsteuerreform.

Es werden keine Jahressteuerbescheide verschickt. Der letzte gültige Bescheid behält solange seine Gültigkeit bis ein Änderungs- oder Aufhebungsbescheid ergeht.

 

Fristen & Termine

Gesetzliche Fälligkeiten: 15.02. + 15.05. + 15.08. + 15.11.