Bewohnerparkausweis

Wer in der Hochheimer Altstadt wohnt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Die Benutzung von Bewohnerparkplätzen ist nur mit einem Ausweis erlaubt. Diese Parkplätze sind entsprechend markiert und beschildert. Die Bewohner der Altstadt sollten Ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit auf Stellplätzen oder Garagen, außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche, parken, um somit den Parkraum Gästen der Altstadt bzw. Bewohnern zur Verfügung zu stellen, die nicht die Möglichkeit haben Ihr Fahrzeug im privaten Bereich abstellen zu können.

Unterlagen

Online-Antrag ausgefüllt per Mail an Straßenverkehrsbehörde

Gültigkeit

zwei Kalenderjahre

Hinweise

Der Halter bzw. Nutzer des Fahrzeuges muss seine Hauptwohnung im räumlichen Geltungsbereich haben.

Kosten

40,00 Euro