Beglaubigungen von Unterschriften

Eine Unterschriftenbeglaubigung kann nur in bestimmten Fällen vorgenommen.

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Hinweise

  • Telefonische Rücksprache vorab zur Prüfung der Zuständigkeit wird empfohlen
  • Eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung ist erforderlich
  • Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Unterschrift erst bei Vorsprache tätigen
  • keine Beglaubigung von Unterschriften für privatrechtliche Zwecke (z.B. Löschung von Grundbucheinträgen, Kaufverträge, Zahlungsverkehr etc.)
  • Eine Unterschriftenbeglaubigung kann beim zuständigen Ortsgericht erfolgen; Ortsgerichtsvorsteherin Hochheim I Frau Ulrike Wegert, E-Mail:  info@ortsgericht-hochheim.de, Ortsgerichtsvorsteher Hochheim II (Massenheim) Herr Wolfgang Weigel, E-Mail: wolfgang.weigel@t-online.de

Kosten

6,00 Euro / Beglaubigung

Bearbeitungdauer

Sofort